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Kosten

Erstberatung

 

Für eine Erstberatung von ca. 1 Stunde verrechnen wir Ihnen eine Pauschale von Fr. 250.-- inklusive MWSt.

 

Wir bitten Sie, den Betrag jeweils bar zur Erstbesprechung mitzunehmen.

 

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so teilen Sie uns das bitte bei der ersten Kontaktaufnahme mit und nehmen Sie eine Kopie der Police oder die Bestätigung der Rechtsschutzversicherung mit. Konsultieren Sie auch Ihre Krankenkassenpolice. Manchmal schliesst diese eine Rechtsschutzversicherung ein.

 

Gerichtliche Mandate / Rechtsberatung

 

Unser Stundenansatz beträgt ab Fr. 280.-- zuzüglich MWSt und Spesen.

 

Die Höhe des Honorars erhöht sich je nach Streitwert, Schwierigkeit des Falles etc. Im Rahmen des Erstgesprächs wird der effektiv zu verrechnende Satz vereinbart.

 

Unentgeltliche Rechtspflege

 

Wir vertreten auch Klientinnen und Klienten in bescheideneren finanziellen Verhältnissen. Insbesondere in den Bereichen Familienrecht (Eheschutz und Scheidung) und Sozialversicherungsrecht kann bei knappen finanziellen Verhältnissen ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Diesfalls schiesst das Gericht die Gerichts- und Anwaltskosten vor. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte später diese Kosten von Ihnen zurückfordern können, sollte sich Ihre finanzielle Situation verbessern.

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